
Was ist eine Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen?
Architekten und Ingenieur übernehmen oft nach Baufertigstellung die „Bau-/Objektbetreuung“ in der Gewährleistungsphase. Sie kümmern sich also bis zu fünf Jahre nach Abnahme um die Bewertung festgestellter Mängelansprüche und überwachen die Beseitigung. Das für diese Dienstleistung fällige Honorar steht grundsätzlich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu. Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, sichert die Bürgschaft den Anspruch des Bauherrn auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten oder Ingenieurs ab.

Wer benötigt diese Bürgschaften?
Relevant ist diese Art von Bürgschaft für Ingenieure und Architekten, die mit Ihren Auftraggebern eine Anzahlung auf die Objektbetreuung vereinbaren. Auf diesem Wege können sie hier für die nötige Sicherheit sorgen, d.h. den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars sichern. Gleichzeitig schont die Stellung der Bürgschaft die eigene Liquidität.

Ein Beispiel aus der Praxis
Herr Mustermann beauftragt seinen Architekten mit der Betreuung seiner gerade abgenommenen Immobilie. Zu den Aufgaben des Architekten gehört z.B. eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Überwachen nötiger Mängelbeseitigungen, die Aufbereitung von Planungs- und Kostendaten und ebenfalls die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Obwohl, dem Architekten das gesamte Honorar eigentlich erst nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zustünde, vereinbaren sie eine Anzahlung für die Dienstleistung. Über diese Anzahlung stellt der Architekt Herrn Mustermann eine Bürgschaft aus. So kommt er schneller zu seinem Honorar und Herr Mustermann ist abgesichert.









