
Was ist eine ARGE-Bürgschaft?
Bei umfangreichen Bauprojekten werden meist Arbeitsgemeinschaften (kurz: ARGE) für die zeitlich befristeten Aufträge gebildet. Die ARGE sichert sich mit einer ARGE-Bürgschaft ggü. dem Auftraggeber ab. Die Gemeinschaft haftet weiterhin ggü. ihrem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Sofern also ein Unternehmen der ARGE insolvent wird, sind die anderen Kooperationspartner angehalten dafür aufzukommen. Die einzelnen Partner innerhalb der ARGE können Unterbürgschaften abschließen, um sich gegen ein solches Ausfallrisiko abzusichern.

Wer benötigt ARGE-Bürgschaften?
Relevant sind ARGE-Bürgschaften entsprechend für Unternehmen, die sich zu einer ARGE zusammenschließen, um große Projekte realisieren zu können. Sie finden somit i.d.R. im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Anwendung. Sie sind grundsätzlich also für vor allem für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Architekten, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Garten- und Landschaftsbaus von Relevanz.

Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Architekturbüro erhält den Zuschlag für ein großes Straßen- und Tunnelprojekt und beschließt die Gründung einer ARGE mit der Beispiel Tiefbau GmbH & Co. KG und weiteren Spezialunternehmen. Die Stadt möchte sich als Auftraggeber gegen mögliche Insolvenzen der in der ARGE zusammengeschlossenen Unternehmen absichern. So stellt die ARGE der Stadt eine Bürgschaft als Sicherheit. Da die ARGE gegenüber der Stadt gesamtschuldnerisch haftet, möchten sich die ARGE-Mitglieder ebenfalls gegen ein Ausfallrisiko untereinander absichern. Vor dem Hintergrund schließen alle Unternehmen einzelne Unterbürgschaften ab.