Sie möchten einen Werkvertrag schließen und Ihrem Auftraggeber die vertragsgemäße Ausführung besichern?

Aufträge werden heutzutage meist nur mit entsprechenden Sicherheiten vergeben.
Durch eine Ausführungsbürgschaft sichern Sie sich Ihren Auftrag und Ihr Auftraggeber ist abgesichert,
unabhängig davon, ob der Werkvertrag nach BGB oder VOB/B vereinbart wurde.

Was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Der Bauunternehmer hat als Auftragnehmer aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen lässt sich der Auftraggeber eine Bürgschaft als Sicherheit geben – z.B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers. Die Ausführungsbürgschaft bietet dem Auftraggeber so eine Sicherheit dafür, dass der Auftragnehmer die ihm übertragenden Leistungen einschließlich der Abrechnung vertragsgemäß erbringt.

 

 

 

Wer benötigt Ausführungsbürgschaften?

Insbesondere im Baugewerbe, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau oder im Landschaftsbau ist die Ausführungsbürgschaft gang und gäbe. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung eines Vertrags große finanzielle Nachteile entstehen können. So etwa, wenn der Vertrag neu ausgeschrieben werden muss oder ein Wechsel des Auftragnehmers mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

 

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Beispiel GmbH vergibt als Bauträger den Auftrag zum Bau von mehreren Einfamilienhäusern an die Musterbau GmbH. Der Wert des Auftrags liegt bei insgesamt 5 Mio. EUR. Beide Vertragsparteien einigen sich im zugrunde liegenden Vertrag auf eine Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung in Höhe von 10% des Auftragswertes. Die Bürgschaft wird entsprechend gestellt und mit Abnahme der Immobilien zurückgegeben.

 

 

Ihre Vorteile

  • Geringe Kosten

  • Erhalt Ihrer Liquidität

  • Entlastung Ihrer KK-Linien

  • Sicherheit für Ihre Kunden

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Ausführungs- und einer Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt praktisch eine Kombination der Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungsbürgschaft dar. Sie besichert die Ansprüche von Vertragsbeginn über die Werkabnahme bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Somit ist die Ausführungsbürgschaft als ein Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft zu sehen, da die Ausführungsbürgschaft als solche mit dem Tag der Werkabnahme endet.

Sichert die Ausführungsbürgschaft Mängelansprüche ab?

Nein. Die Ausführungsbürgschaft sichert im Gegensatz zur  Gewährleistungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft keine Mängelansprüche ab, die erst nach der Abnahme geltend gemacht werden. Vielmehr sichert sie die Einhaltung der Ausführungsverpflichtungen des Auftragnehmers während der Ausführungsphase ab.

Wann wird die Ausführungsbürgschaft zurückgegeben?

Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben. Sie wird in aller Regel durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt.

Welchen Zeitraum deckt die Ausführungsbürgschaft ab?

Die Ausführungsbürgschaft deckt den Zeitraum der Bauausführung von der Auftragserteilung bis zur Abnahme der Leistung durch den Bauherrn ab.

Wer benötigt eine Ausführungsbürgschaft?

Ausführungsbürgschaften finden vor allem bei Bauträgern, Bauhandwerkern sowie Bau- und Generalunternehmen Anwendung. Aber auch Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie im Garten- und Landschaftsbaus greifen oftmals auf diese Bürgschaftsart zurück, um Sicherheitseinbehalte auszulösen und Aufträge zu sichern.

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