Sie möchten an einer Ausschreibung teilnehmen und benötigen dafür eine Bürgschaft zur Absicherung Ihres Angebots?

Unsere Kooperationspartner decken auch Großaufträge ab und erfüllen mit ihren Ratings höchste Ansprüche.

Was ist eine Bietungsbürgschaft?

Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge müssen Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Da zwischen Abgabe eines Angebots und Zuschlag oft mehrere Monate (sogar Jahre) vergehen können, besteht für den Auftraggeber ein Risiko, dass der Anbieter seine zugesagten Konditionen nach dem Zuschlag nicht mehr halten oder vereinbarte Vertrags- oder Konventionalstrafe nicht zahlen kann. Die Bietungsbürgschaft soll dem Ausschreibenden einen eventuellen Schadensersatz sicherstellen, falls der Bieter während der Zuschlagsfrist sein Angebot zurückzieht.

 

 

Wer benötigt Bietungsbürgschaften?

Die Bietungsbürgschaft ist für Unternehmen sinnvoll, die sich an öffentlichen Ausschreibungen und Bietungsverfahren beteiligen und vom Auftraggeber zur Abgabe einer Bürgschaft aufgefordert werden. Grundsätzlich betrifft das Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes oder des Maschinen- und Anlagenbaus. Relevant ist sie aber auch für Architekten, Ingenieure oder z.B. Unternehmen, die sich im Photovoltaik-Bereich um Lizenzen bei der Bundesnetzagentur bewerben.

 

 

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Musterbau GmbH möchte sich an der öffentlichen Ausschreibung zum Bau des Schwimmbades eines städtischen Gymnasiums beteiligen. Da sich die Ausschreibung über sechs Monate erstreckt, hat die Gemeinde in den Ausschreibungsbedingungen festgelegt, dass alle Teilnehmer eine Bietungsbürgschaft vorweisen müssen. Mit der Bürgschaft eines bonitätsstarken Kreditversicherers erbringt die Musterbau GmbH die nötige Sicherheit für die Gemeinde und kann so an der Ausschreibung teilnehmen.

 

 

Ihre Vorteile

  • Teilnahme an Ausschreibungen

  • Geringe Kosten

  • Erhalt Ihrer Liquidität

  • Sicherheit für Ihre Kunden

Häufig gestellte Fragen

Wann kommt die Bietungsbürgschaft zum Einsatz?

Eine Bietungsbürgschaft kommt in erster Linie im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden oder Unternehmen zum Einsatz. Dabei dient sie dem Auftraggeber bzw. dem Ausschreibenden als Sicherheit zur Einhaltung der abgegebenen Angebotskonditionen bei späterer Auftragserteilung. Von Angebotsabgabe bis Auftragserteilung können nämlich Monate oder sogar Jahre vergehen.

Wann greift die Bietungsbürgschaft?

Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung seinen Ausschreibungsverpflichtungen nicht nachkommen (d.h. sein abgegebenes Angebot nicht aufrecht erhalten oder den Vertrag nicht unterzeichnen), kann der Auftraggeber die Bietungsbürgschaft in Anspruch nehmen. Auf diese Weise sind alle eventuellen Mehrkosten abgesichert, welche dem Auftraggeber entstehen.

Was deckt die Bietungsbürgschaft ab?

Die Bietungsbürgschaft sichert nicht nur die Mehrkosten ab, die bei Nichteinhaltung der Angebotskonditionen entstehen können. Sie greift auch im Falle einer fehlenden Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragnehmers: Hier tritt die Bietungsbürgschaft mit einer Bürgschaftssumme von bis zu 5 % des Auftragswertes an die Stelle der geschuldeten, aber durch den Auftragnehmer nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft.

Wer benötigt eine Bietungsbürgschaft?

Bietungsbürgschaften sind i.d.R. bei der Beteiligung an Bietungsverfahren, z.B. im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen notwendig. Sie kommen im Baubereich vergleichsweise selten vor,  sind dagegen aber die Regel, wenn Unternehmen im Photovoltaik-Bereich um Lizenzen bei der Bundesnetzagentur bewerben. Auch im Maschinen- und Anlagenbau kann die Bietungsbürgschaft zur Anwendung kommen.

Was sichert die Bietungsbürgschaft ab?

Abgesichert werden Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.

Für welche Dauer ist die Bietungsbürgschaft zu stellen?

Die Bietungsbürgschaft ist für die Dauer der Zuschlagsfrist zu stellen, also für den Zeitraum vom Eröffnungstermin bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich so nach der Dauer der Ausschreibung.

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