Sie möchten eine Sicherheit für Mängelansprüche stellen?

Mit einer Gewährleistungsbürgschaft lösen Sie den Sicherheitseinbehalt ab und können so die Auszahlung der vollen Rechnungssumme verlangen.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die vereinbarte Verjährungsfrist für die Gewährleistung.  Die Gewährleistungsbürgschaft bietet dem Auftraggeber Sicherheit für Schadensersatzansprüche aus Gewährleistungsschäden. Das bedeutet, sie stellt sicher, dass der Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls der leistungserbringende Unternehmer während dieser Zeit z.B. insolvent werden sollte.

 

 

Wer benötigt Gewährleistungsbürgschaften?

Die Gewährleistungsbürgschaft bzw. Mängelansprüchebürgschaft findet i.d.R. im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Anwendung und ist ein fester Bestandteil im täglichen Geschäft dieser Unternehmen. Sie sind grundsätzlich also für alle Unternehmen des Baugewerbes sinnvoll, vor allem für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Garten- und Landschaftsbaus.

 

 

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Musterbau GmbH wird von der Beispiel GmbH für den Bau eines Mehrfamilienhauses beauftragt. Die Parteien vereinbaren einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% für Mängelansprüche nach Abnahme. Die Musterbau GmbH regelt in Ihren Werkverträgen, dass der Sicherheitseinbehalt nach Abnahme der Immobilie durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst wird. Die Beispiel GmbH erhält eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft für den Gewährleistungszeitraum. Der Musterbau GmbH wird die volle Abschlussrechnung ausbezahlt.

 

 

Ihre Vorteile

  • Geringe Kosten

  • Erhalt Ihrer Liquidität

  • Entlastung Ihrer KK-Linien

  • Sicherheit für Ihre Kunden

Häufig gestellte Fragen

Was deckt die Mängelansprüchebürgschaft ab?

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Behebung aufgetretener Mängel nach Auftragserfüllung und während der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist ab.

Gibt es einen Unterschied zwischen der Gewährleistungsbürgschaft und der Mängelansprüchebürgschaft?

Nein. Die beiden Begriffe werden als Synonym verwendet. In der Praxis hat sich jedoch der Begriff „Mängelansprüchebürgschaft“ durchgesetzt.

Welchen Zeitraum deckt die Mängelansprüchebürgschaft ab?

Durch die Mängelansprüchebürgschaft werden die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für die Dauer der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist abgesichert. Die Gewährleistungsfrist richtet sich grundsätzlich nach dem zugrundeliegenden Werkvertrag. Sie wird jedoch prinzipiell unbefristet ausgestellt, da sich die Frist abweichend von der regulären Gewährleistungsfrist bei tatsächlich auftretenden Mängeln verlängern kann.

Wer benötigt eine Mängelansprüchebürgschaft?

Die Mängelansprüchebürgschaft findet i.d.R. im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Anwendung und ist ein fester Bestandteil im täglichen Geschäft dieser Unternehmen. Neben Bauunternehmen, Handwerksbetrieben, Bauträgern und Generalunternehmern finden sich die Bürgschaften üblicherweise auch bei Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus wieder.

Kann durch die Gewährleistungsbürgschaft ein bereits gezahlter Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber abgelöst werden?

Die Gewährleistungsbürgschaft dient als Alternative zum und damit Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes  durch den Auftraggeber.  Durch die Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnungssumme verlangen.

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