
Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?
Nicht nur in der Baubranche oder im Maschinenbau, sondern z.B. insbesondere im Bereich Photovoltaik sind Anzahlungen für Material oder Planung üblich. Der Auftragnehmer erhält dadurch die nötige Liquidität um das Projekt umzusetzen. Der Anzahlung steht jedoch noch keine entsprechende Leistung gegenüber. Die Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft sichert die Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen an seinen Auftragnehmer ab.

Wer benötigt Anzahlungsbürgschaften?
Anzahlungsbürgschaften sind sinnvoll für alle Unternehmen, die Anzahlungen für Vorleistungen von ihren Auftraggebern erhalten möchten oder angeboten bekommen. Insbesondere dann, wenn im Vorhinein Kosten für den Einkauf von Material, die Beschaffung von Personal oder den Einsatz von Subunternehmern entstehen, welche die Liquidität schwächen. Dies betrifft u.a. Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Maschinen- und Anlagenbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau.

Ein Beispiel aus der Praxis
Die Musterbau GmbH erhält von der Beispiel AG den Auftrag zum Bau eines neuen Bürogebäudes. Für Planung und Materialbeschaffung erhält sie 15% der Bausumme als Vorauszahlung, noch bevor der Rohbau fertiggestellt wird. So kann sich die Musterbau GmbH auch die aktuell günstigen Materialpreise sichern. Für den Fall, dass die Musterbau GmbH die Arbeiten nicht finalisieren kann und zahlungsunfähig wird, stellt sie der Beispiel AG eine Bürgschaft, um die Vorauszahlung abzusichern.
Ihre Vorteile
Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen der Anzahlungs- und der Vorauszahlungsbürgschaft?
Nein. Hier handelt es sich lediglich um Synonyme für die gleiche Art von Bürgschaft. Die Anzahlungsbürgschaft und Vorauszahlungsbürgschaft sind absolut identische Bürgschaften.
Wie hoch sind sind die Bürgschaftssummen der Anzahlungsbürgschaften in der Praxis?
Die Höhe der Anzahlungsbürgschaft entspricht im Normalfall der Höhe des Anzahlungsbetrages. In der Praxis liegt sie üblicherweise bei 30-50% der Auftragssumme. Dies kann bei Vertragsabschluss frei und individuell geregelt werden.
Wie ist die Rückgabe geregelt?
Die Rückgabe von Anzahlungsbürgschaften wird i.d.R. individuell geregelt und vertraglich festgehalten. Das Ende der Anzahlungsbürgschaft wird für gewöhnlich durch die Erfüllung von definierten Teilzielen oder der Abschluss des gesamten Projektes definiert. Offiziell endet die Bürgschaft mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.
Wer benötigt eine Anzahlungsbürgschaft?
Anzahlungsbürgschaften werden i.d.R. von Unternehmen benötigt, die im Rahmen ihrer Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Vorauszahlungen arbeiten. Die Unternehmen sind grundsätzlich im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Maschinen- und Anlagenbau oder im Landschafts- und Gartenbau tätig.









