Wir stehen Ihnen für sämtliche Bürgschaftsarten zur Verfügung
Bürgschaften nach § 650f BGB
Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Rekultivierungsbürgschaften
Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z.B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürferlaubnis erteilt hat.
ARGE Bürgschaften
ARGE Ausschüttungsbürgschaften
Die ARGE-Gesellschafter sind je nach Anforderung der ARGE entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung von Voraus- und Abschlagszahlungen verpflichtet, welche sie von der ARGE zur Erbringung ihrer Bauleistungen erhalten haben. Die Ausschüttungsbürgschaft dient hier zur Absicherung dieser Rückzahlungsansprüche der ARGE ggü. den ARGE-Gesellschaftern.
Bürgschaften zur Absicherung von Arbeitszeitkonten
Absicherung von Arbeitszeitguthaben auf Arbeitszeit- und Entgeltkonten.
Bürgschaft für Altersteilzeit
Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) von Arbeitnehmern in Altersteilzeit.
Weitere Sonderbürgschaften
Auch für alle weiteren Sonderbürgschaften stehenden wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
